Was unterscheidet Badleuchten von regulären Leuchten?
Badleuchten sind speziell für den Einsatz in feuchter Umgebung konzipiert. Sie stellen besondere Anforderungen an die Bauart, so dass gewährleistet ist, dass z. B. kein Wasser oder Staub in die Leuchten eindringen kann. Leuchten für den Feuchtraum haben immer mindestens Schutzklasse 2, bei Niedervolttechnik auch Schutzklasse 3. Zusätzlich ist herstellerseitig ein entsprechender IP-Schutz auf der Verpackung und der Leuchte selbst vermerkt, um den Anforderungen für den jeweiligen Schutzbereich zu entsprechen. Entscheidend ist daher, dass man sich vorab über Schutzklassen, IP-Schutzarten und Schutzbereiche informiert.
Achten Sie auf die elektrische Schutzklasse
Symbole für Schutzklassen geben an allen Leuchten an, welche Maßnahmen der Hersteller gegen berührungsgefährliche Spannungen an betriebsmäßig nicht unter Spannung stehenden Teilen von Betriebsmitteln (Leuchten) getroffen hat.
Schutzklasse 1
Alle Metallteile, die während des Betriebs und der Wartung im Fehlerfall Spannung aufnehmen können, müssen leitend mit dem Erdleiter verbunden sein.
Schutzklasse 2
Der Berührungsschutz wird durch eine Schutzisolierung gewährleistet. Alle spannungsführenden Teile haben neben der Betriebsisolierung noch eine weitere Isolation.
Schutzklasse 3
Unter Schutzklasse 3 fallen elektrische Geräte mit Niedrig-Spannungsversorgung (< 50 Volt) durch einen Schutztransformator oder Batterien / Akkus / Solarenergie etc.
Achten Sie auf die IP-Schutzart
Die Installation von Leuchten oder elektronischen Bauteilen in Feuchträumen ist abhängig von den zugelassenen IP Codes. Die IP Schutzart legt fest, in welchem Umfang ein elektrisches Bauteil Umwelteinflüssen ausgesetzt werden kann, ohne beschädigt zu werden oder ein Sicherheitsrisiko darzustellen. Ebenso geben sie einen Überblick über den Schutz gegen Eindringen von Wasser.
IP (engl. Ingress Protection) steht für die Schutzart und die nachfolgenden „X“ werden wie folgt gesetzt:
1. Stelle: Berührungsschutz / Fremdkörperschutz
2. Stelle: Wasserschutz
3. Stelle: Zusätzlicher Berührungsschutz
4. Stelle: Ergänzende Buchstaben
Die dritte und vierte Stelle ist bei Leuchten nicht verpflichtend und wird in der Praxis häufig nicht mit angegeben. Wenn für die Kennzeichnung die erste oder zweite Stelle nicht von Bedeutung ist, so wird sie durch ein “X” ersetzt, da dann kein Schutz besteht.
Als Beispiel: Eine Leuchte mit IP67 wäre demnach vollständig gegen Berührungen geschützt (bezieht sich auf elektr. Bauteile) und staubdicht und geschützt vor eindringendem Wasser beim Eintauchen und könnte in einer Badewanne, wie in einer Dusche betrieben werden.
Wo kommt die Leuchte hin? Die 3 Schutzbereiche im Badezimmer
Je nach Schutzart dürfen Leuchten im Bad nur in bestimmten Bereichen (drei Schutzbereiche - definiert in DIN VDE 0100 Teil 701) angebracht werden.
Bereich 0
Im Innenbereich von Badewanne oder Dusche dürfen ausschließlich Leuchten der Schutzart IPX7 (geschützt gegen die Folgen von Eintauchen) eingesetzt werden. Außerdem dürfen nur fest installierte Geräte mit einer Schutzkleinspannung < 12 Volt oder batteriebetriebene Geräten (< 12 Volt) eingebaut werden.
Bereich 1
Der Bereich umfasst die Flächen über Bade- oder Duschwanne bis auf eine Höhe von 2,25 m über dem Fußboden. Im Umkreis von 120 cm um eine feste Wasserquelle müssen die Leuchten mindestens der Schutzart IPX5 (geschützt gegen Strahlwasser) entsprechen. Es sind nur Leuchten mit Schutzkleinspannung (Niedervolt-Technik) erlaubt. Eine Installation von Trafos ist nur im Bereich 2 oder darüber hinaus erlaubt.
Bereich 2
Dieser Bereich grenzt an Bereich 1 mit einer Tiefe von 60cm an, sowie an den Wandseiten bis zu einer Höhe von 2,25 m im Bereich der Wände ab Fußbodenoberkante. Es gelten die gleichen Anforderungen wie im Schutzbereich 1, jedoch ist die Installation von Leuchten und der Anschluss von Waschmaschinen möglich.